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Armut in Deutschland nimmt zu - Einzelhilfen (aktuell)

Julia
Marlon
Theresa

Hilfen in Deutschland!

Im Mittelpunkt des Gründungsgedanken stand die Hilfeleistung für den Notleidenden in nah und fern. In unserer Satzung §2 v. 20.03.2003 wurde die Verfügbarkeit für die Hilfesuchenden aus der Nachbarschaft und in ganz Deutschland mit dem Text "Finanzielle Unterstützungen zu Gunsten verschiedenartigster Bedürftiger" als Rechtsgrundlage abgesichert.

In der Vergangenheit wurden die von Schicksalsschlägen Getroffenen gem. ihrer Problemlage generell berücksichtigt. Die Höhe dieser Beihilfen war infolge des Einzelfalles, gemessen an unse-ren Projekten in Brasilien, Kroatien oder Rumänien relativ gering und hatte ein diesbezügliches ausgewogenes Verhältnis. In letzter Zeit erreichen uns jedoch in verstärktem Maße Briefe von deutschen Mitbürgern mit der Bitte um Unterstützung. Es sind vorrangig verzweifelte Eltern von schwerstbehinderten Kindern und alte sehr kranke Menschen, die in ihrer Notlage nicht weiterwissen. Nach Aussagen der Betroffenen ist die Kulanz von Krankenkassen und sozialen Einrichtungen für den Sonderfall auf ein verschwindend geringes Maß gesunken. Auch die Stiftungen berufen sich immer häufiger auf ihre satzungsgemäße Bestimmung. In all diesen Institutionen ist die Knappheit der Geldmittel der Grund für ein ablehnendes Verhalten. Häufig distanziert sich zudem noch der Rest der Familie von der schweren Schicksalssituation, so dass die Betroffenen in ihrer Notlage hoffnungslos allein gelassen sind.

Diese Lage ist in den eingehenden Briefen erkennbar. Die liebevolle Bindung an den Behinderten oder Kranken bleibt in der Regel die einzige Motivation für den Alleingelassenen, sich mit einer unendlichen Vielzahl von Bittbriefen an Stiftungen und mildtätige Vereine in ganz Deutschland zu wenden. Etwa jeder 20.ste Brief hat nur mäßigen Erfolg; doch er ist ein Hoffnungsschimmer, der zum Weitermachen auffordert.

So weit es uns betrifft, haben wir nach Prüfung der in den Briefen geschilderten Notlagen keinen Berechtigten mit seiner Misere alleingelassen. Wir gaben Ihnen Hilfe und Mut für die Betroffenen weiter verfügbar zu bleiben. Hierbei ist bedacht, dass ein behindertes Kind für den Lebensrest der Eltern mit seiner Behinderung permanenter Begleiter bleiben wird; dieses mit all seinen Belastungen und nicht selten provozierenden Ei-genschaften und unverständlichen Anspruchstellungen.

 
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